Einlassregeln

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EINLASSREGELN

Um sicherzustellen, dass jeder Gast eine unvergessliche und sichere Nacht erlebt, bitten wir euch, die folgenden Einlassbedingungen zur Kenntniss zu nehmen.

Bei uns steht das Wohlbefinden aller Gäste an erster Stelle. Daher behalten wir uns das Recht vor, Ausweiskontrollen durchzuführen. Dies bedeutet, dass wir bei eurem Eintritt einen gültigen Ausweis verlangen können, um euer Alter zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass wir das Hausrecht haben. Das bedeutet, dass wir den Einlass nach eigenem Ermessen gestalten können.

Besuchern wird der Zutritt verwehrt, wenn sie:

  • – das Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben
  • – ab 16 Jahren ohne Aufsichtsperson und/oder ohne Betreuungsübergabe zu den dafür vorgesehenen Veranstaltungen kommen
  • – sich in einem stark alkoholisierten Zustand befinden
  • – offensichtlich illegale Betäubungsmittel konsumiert haben
  • – ein für die Party unpassendes Outfit mitbringen 
  • – Stress- oder Gewaltpotential aufweisen

Des Weiteren achtet das Sicherheitspersonal darauf, dass die Besuchermischung stimmt. Dies gilt insbesondere bei szenetypischen Veranstaltungen und Themenabenden. So kann es beispielsweise vorkommen, dass derselbe Gast einmal eingelassen wird und an einem anderen Tag nicht. Dies wird von Gästen mitunter als unfair empfunden, was sich nicht ganz vermeiden lässt. Diese Türpolitik hat sich in den letzten Jahren jedoch bewährt. Wir haben deutlich weniger Vorfälle als andere Clubs.

Zu beachten ist, dass die Entscheidung der Sicherheitskräfte anhand der beschriebenen Einlasskriterien innerhalb weniger Sekunden erfolgt. Da an einem Abend mehrere Hundert dieser Entscheidungen getroffen werden müssen, kann es vereinzelt zu Fehleinschätzungen bei der Beurteilung eines Gastes kommen. Wir bedauern dies sehr, bitten aber um Ihr Verständnis.

Eine Besprechung der genauen Umstände können wir am Abend leider nicht durchführen. Wir erwarten daher von unserer Security auch nicht, abgewiesenen Gästen detaillierte Begründungen ihrer Entscheidung mitzuteilen, wozu sie im Übrigen auch gesetzlich nicht verpflichtet ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt für einen gelungenen Abend ist unser Dresscode. Wir laden euch ein, eure Kleidung dem freudigen Nachterlebnis anzupassen. Zeigt den anderen Gästen mit eurer Kleidung euren Status und dass ihr eine besondere Nacht verbringen wollt. Wir freuen uns auf eine tollte Partynacht mit euch – und das darf sich gerne im Outfit widerspiegeln!

JUGENDSCHUTZ

An einigen speziellen Freitagen im Monat gibt es eine Sonderregelung, um das Musikpark A1 Lübeck auch unseren jüngeren Gästen ab 16 Jahren zugänglich zu machen. In diesen Fällen ist folgendes zu beachten:

Aufgrund der Gesetzeslage ist es möglich, dass Eltern für einen Besuch im Musikpark A1 Lübeck die Aufsichtspflicht auf eine andere Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen und somit einen Aufenthalt für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren im Musikpark A1 Lübeck nach Mitternacht ermöglichen.

Bitte denken Sie daran, dass 16 & 17 jährige Gäste unseren speziellen Betreuungstransfer beim Einlass mitführen müssen! Auf unserer Homepage können Sie zwischen folgenden Möglichkeiten wählen, um das dafür benötigte Formular zu generieren:

  • – Möglichkeit 1: Eltern, Jugendliche und Betreuer sind gemeinsam anwesend und wollen gemeinsam online unterschreiben. Das Formular wird beim Einlass auf dem Handy vorgezeigt.
  • Möglichkeit 2: Eltern, Jugendliche und Betreuer sind nicht gemeinsam anwesend und möchten per E-Mail aufgefordert werden, online zu unterschreiben. Das Formular wird beim Einlass auf dem Handy vorgezeigt.
  • – Möglichkeit 3: Alle Daten am Computer eintragen und das ausgefüllte Formular ausdrucken und handschriftlich unterschreiben lassen. Das Formular wird vor Ort abgegeben.

Eine Person über 18 Jahren kann maximal zwei Jugendliche beaufsichtigen, aus organisatorischen Gründen müssen alle Personen bis 23:45 Uhr die Diskothek betreten. Danach kann der Einlass mit U18-Formular nicht mehr gewährleistet werden.